Sicher, attraktiv und mit Vortritt zu Fuss: Die Begegnungszone wurde im Jahr 2002 in die Schweizer Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Seither hat sie sich vielerorts bewährt – im Wohnquartier, vor der Schule, im Dorfzentrum, in der Altstadt.
Unterschiedliche Geschwindigkeiten, eine intensive Nutzung bei engen Platzverhältnissen und unterschiedliche Ansprüche an den Strassenraum können zu Konflikten zwischen Fuss- und Veloverkehr führen.