VCS-Stellungnahme zur Teilrevision der CO2-Verordnung

Die Schlupflöcher für Autoimporteure bleiben

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Bern

Die CO2-Verordung definiert unter anderem, wie viel CO2 die Neuwagen im Durchschnitt ausstossen sollen. Die zurzeit laufende Revision würde die Möglichkeit bieten, gravierende Schlupflöcher zu schliessen. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz kritisiert in der zu Ende gehenden Vernehmlassung, dass diese Regelungen jedoch bestehen bleiben und damit die wirkungsvolle Umsetzung des Neuwagenziels verzögert wird.

Das Ziel ist klar: Seit diesem Jahr dürfen alle neu verkauften Personenwagen im Durchschnitt maximal 95 g CO2 pro Kilometer ausstossen – bei den Lieferwagen sind es 147 g CO2. Die Rechnung ist einfach und lässt sich mit Schulnoten vergleichen. Eine gute Note kann eine schlechte Note kompensieren – Hauptsache, der Durchschnitt ist am Ende genügend. Umgemünzt auf das Neuwagenziel heisst das: Für jedes Auto mit einem Ausstoss über 95 g CO2/km muss ein Auto mit einem entsprechend tieferen Ausstoss verkauft werden.

Die besten zählen doppelt, die schlechtesten gar nicht

Zwei Bestimmungen machen es den Autoimporteuren aber einfacher, das vorgegebene Ziel zu erreichen: Erstens die sogenannten Supercredits. Dank dieser Regel zählen Autos mit einem Ausstoss unter 50 g CO2/km doppelt. Sie betrifft namentlich Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride, die bereits davon profitieren, dass die CO2-Emissionen der Stromproduktion nicht berücksichtigt werden. Werden sie doppelt gezählt, schwächt dies die Wirkung der CO2-Emissionsvorschriften massiv.

Zweitens das Teilflottenziel. Dank dieser Regel müssen die Autos mit dem höchsten CO2-Ausstoss nämlich gar nicht mitgerechnet werden. Konkret werden im Jahr 2020 die schlechtesten 15 Prozent gestrichen, ein Jahr später zehn Prozent, noch ein Jahr später fünf Prozent.

Wegen dieser Sonderregelungen bringt das Neuwagenziel einen Drittel weniger CO2-Einsparung als anlässlich der Energiestrategie 2050 versprochen. Der VCS fordert deshalb im Rahmen der Teilrevision:

  • Abschaffung des Teilflottenziels! Ab 2021 sollen 100 Prozent der Neuwagen dem Emissions-Durchschnitt der Flotte angerechnet werden.
  • Abschaffung der Supercredits! Ab 2021 sollen alle Neuwagen nur einfach angerechnet werden, auch die sparsamen. Eine doppelte Anrechnung würde eine Überkompensation von CO2-Schleudern bedeuten.

In der Schule können die Schülerinnen und Schüler auch nicht verlangen, dass ihre guten Noten doppelt zählen und die schlechten gestrichen werden, damit sie das Schuljahr bestehen. Es gibt keinen Grund, die Autoimporteure anders zu behandeln.

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS Schweiz, 079 960 11 71

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